Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

1.1 Diese AGB gelten für Verträge zwischen Marwin Bogumil („Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.

1.2 Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots zustande. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem Angebot. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

1.3 Diese AGB werden Bestandteil des Vertrags, wenn der Auftraggeber vor Vertragsschluss auf sie hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.


2. Leistung und Mitwirkung

2.1 Der Auftragnehmer erbringt die im Angebot vereinbarten Leistungen. Soweit im Angebot keine konkreten gestalterischen oder inhaltlichen Vorgaben vereinbart wurden, bestimmt der Auftragnehmer die kreative und technische Umsetzung nach eigenem fachlichem und künstlerischem Ermessen.

2.2 Branchenübliche und technisch erforderliche Abweichungen sind zulässig, sofern der vereinbarte Leistungsumfang und ausdrücklich vereinbarte Eigenschaften nicht wesentlich verändert werden.

2.3 Der Auftraggeber stellt erforderliche Informationen, Materialien, Personen, Zugänge, Genehmigungen und sonstige Mitwirkungen rechtzeitig bereit. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

2.4 Der Auftragnehmer darf zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeiter und Dritte einsetzen.


3. Korrekturen und Änderungswünsche

3.1 Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, ist eine Korrekturschleife enthalten.

3.2 Die Korrekturschleife umfasst konkrete Änderungswünsche mit Timecode, innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs.

3.3 Weitere Korrekturen, Änderungen oder Erweiterungen werden nach Aufwand vergütet.

3.4 Unzufriedenheit oder der Wunsch nach einer anderen kreativen Gestaltung begründen keinen Mangel, sofern die vereinbarte Leistung vertragsgemäß erbracht wurde.

3.5 Gesetzliche Rechte des Auftraggebers wegen tatsächlicher Mängel bleiben unberührt.


4. Abnahme und Zahlung

4.1 Für die Abnahme gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 640 BGB. 

4.2 Der Auftraggeber hat die bereitgestellte Leistung innerhalb von 14 Tagen zu prüfen und erkennbare Mängel unter möglichst konkreter Bezeichnung (Timecode) mitzuteilen.

4.3 Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden. Gesetzliche Rechte wegen wesentlicher Mängel bleiben unberührt.

4.4 Die Vergütung wird nach Eintritt der gesetzlichen Fälligkeit entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen fällig.


5. Termine und Verzögerungen 

5.1 Verbindliche Termine sind bei der Planung ausdrücklich als verbindlich zu bezeichnen.

5.2 Verzögerungen aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, insbesondere Wetter, Krankheit, Unfall, behördlichen Vorgaben, Sicherheitsgründen oder technischer Störungen berechtigen zu einer angemessenen Terminverschiebung.

5.3 Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die vereinbarten Fristen angemessen.

5.4 Bei vom Auftraggeber zu vertretenden Verzögerungen, Absagen oder Verschiebungen sind tatsächlich entstandene und nicht vermeidbare Kosten zu ersetzen.
5.5 Darüber hinaus kann der Auftragnehmer einen Ausgleich für bereits reservierte Produktions- und Arbeitszeit sowie für einen hierdurch entstandenen Ausfall verlangen.


6. Nutzungsrechte und Dateien

6.1 Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber mit vollständiger Zahlung die zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte an der finalen Fassung.
6.2 Die Nutzung im Fernsehen oder Kino ist von den standardmäßig eingeräumten Nutzungsrechten ausdrücklich nicht umfasst und bedarf einer vorherigen gesonderten Vereinbarung.
6.3 Eine Bearbeitung oder Weitergabe bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers, soweit sie nicht bereits durch die eingeräumten Nutzungsrechte umfasst ist.

6.4 Der Auftragnehmer bleibt Urheber der erstellten Werke.

6.5 Rohmaterial, Projektdateien und unbearbeitete Aufnahmen sind nicht Bestandteil der Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

6.6 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Rohmaterial oder Projektdateien dauerhaft aufzubewahren, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

7. Rechte Dritter und vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte

7.1 Für vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte, Personen, Musik, Marken, Locations und sonstige Materialien ist der Auftraggeber für die erforderlichen Rechte, Lizenzen und Einwilligungen verantwortlich. Soweit zusätzliche Lizenzen oder Genehmigungen erforderlich sind, trägt der Auftraggeber deren Kosten, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots sind.

7.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten oder einer von ihm zu vertretenden Rechtsverletzung beruhen.


8. Haftung

8.1 Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung.


9. Referenznutzung und Schlussbestimmungen

9.1 Der Auftragnehmer darf fertiggestellte und bereits öffentlich zugängliche Inhalte sowie Ausschnitte daraus zu eigenen Referenz- und Werbezwecken öffentlich verwenden.

9.2 Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates eingeschränkt werden.

9.3 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.

9.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.